COVID-19
Auf Basis der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW (Stand 28.02.2022) und in Absprache mit dem Ordnungsamt der Stadt Billerbeck gelten folgende Regelungen für Planwagenfahrten im Kreis Coesfeld:
Bedingungen für eine Fahrt:
- Es dürfen nur Personen an Fahrten teilnehmen, die die 2G-Regelung (vollständig geimpft oder bescheinigt genesen) erfüllen. Hierfür muss vor jeder Fahrt die jeweilige Bescheinigung vorgezeigt werden (inkl. Lichtbildausweis). Wir weisen darauf hin, dass jede Person von uns kontrolliert wird und Personen ohne gültigen Nachweis nicht an der Fahrt teilnehmen dürfen. Personen, die die 2G-Regelung nicht erfüllen, dürfen nicht an der Fahrt teilnehmen.
- Durchlüftung auf den Fahrzeugen muss gegeben sein, weshalb wir angewiesen sind die Fenster geöffnet zu lassen.
Ändern sich die aktuellen Corona-Bestimmungen, wodurch eine gebuchte Fahrt nicht mehr möglich ist, so berechnen wir keine Kosten für diese Fahrt. Ebenso zahlen wir in diesem Fall keine Entschädigung für eine entfallene Tour. Wir bitten - sollte es dazu kommen - um Ihr Verständnis, da wir keinen Einfluss auf politische oder behördliche Entscheidungen haben.
Wir wünschen Ihnen alles Gute und bleiben Sie gesund!
Ihr Fun Express Billerbeck-Team